Der Weg zum Führerausweis

Sie möchten endlich Auto fahren und unabhängig sein?

Schritt 1:


Nothilfekurs –
obligatorisch – 6 Jahre gültig 

Der erste Schritt zum Führerausweis kann früh gemacht werden, indem man den Nothilfekurs absolviert. Dieser ist für den Führerausweis obligatorisch und ist 6 Jahre gültig.

Im Kurs lernen Sie, die Notsituationen richtig einzuschätzen und erste Hilfe zu leisten. Darüber hinaus lernen Sie, wie mit Sofortmassnahmen Leben gerettet werden kann.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Oberwalliser Samariterverbandes: www.samariter-osv.ch.

Schritt 2:


Strassenverkehrsamt – Lernfahrgesuch – Sehtest – 2 Jahre gültig 

Auf der Website des Kantons Wallis, bei den Fahrschulen, am Schalter des Strassenverkehrsamts oder direkt hier mit dem Link: Formular Lernfahrgesuch können Sie das benötigte Formular beziehen. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und die aufgeführten Fragen sind zu beantworten.

Der geforderte Sehtest muss von einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden und ist 2 Jahre gültig. Bei Einreichung eines weiteren Lernfahrausweisgesuches muss der Sehtest nicht mehr durchgeführt werden.

Das Formular muss beim erstmaligen Einreichen persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeigebracht werden (Identifikationsnachweis). Frühestens 1 bis 2 Monate vor dem Geburtstag kann das Gesuch beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

Schritt 3:


Login – online zur Theorieprüfung anmelden  – Kurs Basistheorie – Lernfahrausweis

Beim Einreichen des Lernfahrgesuches erhalten Sie automatisch ein Login, damit Sie sich auf der Website des Kantons Wallis oder direkt hier: online für die Theorieprüfung anmelden können.

Viele Fahrschulen bieten einen Basistheoriekurs an, bei dem Sie die Inhalte nicht nur kennenlernen, sondern auch verstehen lernen. Sie können aber auch selbständig für die Theorieprüfung lernen, dazu gibt es heute eine Vielzahl professioneller Lernprogramme. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Lern-CD
  • Online-Zugang
  • App

Frühzeitiges und intensives Theorielernen lohnt sich. Den Lernfahrausweis erhält man nach bestandener Theorieprüfung per Post, aber nicht vor dem erreichten Geburtstag. Die bestandene Theorieprüfung ist unbefristet gültig.

Schritt 4:


Lernfahrausweis – 2 Jahre gültig – praktischer Fahrunterricht – private Lernfahrten – Vorsicht!

Nach der bestandener Theorieprüfung können Sie mit den praktischen Fahrstunden beginnen. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre und ab dem 17. Lebensjahr gültig. Personen unter 20 Jahren müssen ab der Erteilung des Lernfahrausweises eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten absolvieren bevor Sie zur praktischen Fahrprüfung berechtigt sind.

Die praktische Fahrausbildung ist in vier Abschnitte unterteilt:

  1. Vorschulung
  2. Grundschulung
  3. Hauptschulung
  4. Perfektionsschulung

Im Durchschnitt wird in der Schweiz zwischen 20 und 30 Fahrstunden bis zur Prüfungsreife benötigt. Inklusive den privaten Fahrten sind es bei vielen Fahrschüler*innen zwischen 60 bis 70 Stunden. Dies ist aber individuell.

Wichtig ist es, dass Sie bist am Ende sicher und gut im Strassenverkehr unterwegs sind und perfekt auf die Prüfung vorbereitet sind.

Grundsätzlich werden die Fleissigen belohnt, in dem das Gelernte aus den Fahrstunden in privaten Lernfahrten vertieft werden. So können Sie Zeit gewinnen und Kosten sparen. Diese Privatfahrten sind erlaubt, wenn die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt ist und seit 3 Jahren den Führerausweis der Kat. B besitzt. Bitte bedenken Sie, dass eine private Begleitperson nicht die nötigen Vorkenntnisse besitzt und ein Privatfahrzeug nicht über die technische Ausrüstung verfügt, um kritische Situationen rechtzeitig und sicher zu entschärfen. Vorsicht ist auch betreffend der elektronischen Handbremse geboten. Es gibt elektronische Handbremsen welche sich beim Fahren selber lösen oder nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit funktionieren. Solche Systeme dürfen für private Lernfahrten nicht benutzt werden. Dadurch sind diese privaten Lernfahrten mit der nötigen Vorsicht zu tätigen.

Den Lernfahrausweis der Kat. A1 können Sie schon ab 15 Jahren beziehen. Dieser ist jedoch nur 4 Monate gültig. In diesem Zeitraum, müssen Sie eine praktische Grundausbildung von 12 Stunden absolvieren. Bitte beachten Sie, dass während den Wintermonaten keine Motorradkurse angeboten werden.
Nach beendeter Grundausbildung wird der Lernfahrausweis automatisch auf 1 Jahr verlängert.

Schritt 5:


Verkehrskundekurs – Fahrunterricht – Führerprüfung

Begleitend zum Fahrunterricht muss der Verkehrskundeunterricht (VKU) von 8 Lektionen absolviert werden. Diese Lektionen werden auf 4 Abende aufgeteilt oder teilweise auch als Intensivkurs an 2 Abenden angeboten. Der VKU-Kurs ist unbefristet gültig. Wenn der Kurs für die Kategorie A, A beschränkt oder A1 bereits gemacht wurde, muss der Kurs nicht erneut absolviert werden.

Beim Fahrunterricht werden Ihnen die wichtigsten Kenntnisse beigebracht, damit Sie weder sich selbst, noch die anderen Strassenteilnehmer gefährden.
Tipp: Lernen Sie die Verkehrsregeln vor der ersten Fahrstunde, sonst muss während den Fahrstunden nachgebessert werden.

Wie bereits erwähnt, dauert die Fahrausbildung unterschiedlich lange. Ist die Prüfungsreife absehbar, erfolgt in Absprache zwischen Fahrschüler*in und Fahrlehrer die Anmeldung zur praktischen Prüfung. Zur praktischen Fahrprüfung werden nur Personen zugelassen, die einen gültigen VKU-Kurs nachweisen können. Ausserdem muss die Person älter als 20 Jahre sein oder die Mindestlaufzeit des Lernfahrausweises von einem Jahr vollendet haben.

Schritt 6:


befristeter Führerausweis – 3 Jahre gültig – Weiterbildung – Frist 1 Jahr – 1 Kurstag – Führerausweis

Nach der bestandenen Führerprüfung wird einem ein sogenannter befristeter Führerausweis ausgehändigt. Dieser hat ein Verfallsdatum und endet nach 3 Jahren. Dies ist der sogenannte „Führerschein auf Probe“.

Der Führerausweis auf Probe verpflichtet Sie, zur Absolvierung von einem Weiterbildungstag in den ersten 12 Monate. Der sogenannte WAB-Kurs ist ein Teil der Zweiphasenausbildung und soll dazu dienen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren.
Der Kurs beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation.

Es ist zu beachten, dass es für das Absolvieren des WAB-Kurses sehr lange Wartezeiten geben kann und es ist empfehlenswert, dass dieser Kurstag sobald wie möglich besucht wird. So können Sie sicherstellen, dass die Frist von 12 Monate eingehalten wird.

Sobald die 3 Jahre vorbei sind und alle obligatorischen Angelegenheiten erledigt sind, hat das lange Warten ein Ende und Sie erhalten den unbefristeten Führerausweis.